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WEG-Recht

07.01.2014

Der Verwalter muss bei Veräußerung den genauen Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nicht prüfen.

Den Verwalter trifft bei erteilter Einzugsermächtigung für die laufenden Hausgelder keine Verpflichtung, diese Einzugsermächtigung nicht mehr auszuführen, wenn ihm vom Verkäufer angezeigt wird, dass die Eigentumswohnung veräußert worden ist. Er ist nicht zur Überwachung des jeweiligen Eigentumsübergangs verpflichtet.

AG Bonn, Urteil vom 07.06.2013, 27 C 43/13