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1. Bei der Entfernung eines Baums handelt es sich um eine bauliche Veränderung, wenn der Baum die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist.
2. Das ist der Fall bei einem Baum, der sich derart vom übrigen Baumbestand auf dem parkähnlich angelegten Gartenbereich der Anlage abhebt, dass er – würde er entfernt werden – an seinem derzeitigen Standort eine Art Lücke entstehen lassen würde.
LG Hamburg, Urteil vom 29.05.2013, 318 S 5/13