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WEG-Recht

24.02.2014

Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unter folgenden Voraussetzungen:

1. Die Wohnungseigentümer können den Verteilungsschlüssel für die verbrauchsabhängigen Kosten auf eine Verteilung nach Wohnflächen umstellen und für die Wohnflächen eine Berücksichtigung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen zu 50% vorsehen.

2. Eine rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels ist nicht zulässig, wenn das Wirtschaftsjahr abgelaufen und der zu Grunde liegende Wirtschaftsplan bestandskräftig ist.

LG Berlin, Urteil vom 13.08.2013, 85 S 177/12 WEG