
Telefon
0211 / 355 83 14
E-Mail
Rath@Sozialrecht-Rath.de
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
1. Die Wohnungseigentümer können den Verteilungsschlüssel für die verbrauchsabhängigen Kosten auf eine Verteilung nach Wohnflächen umstellen und für die Wohnflächen eine Berücksichtigung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen zu 50% vorsehen.
2. Eine rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels ist nicht zulässig, wenn das Wirtschaftsjahr abgelaufen und der zu Grunde liegende Wirtschaftsplan bestandskräftig ist.
LG Berlin, Urteil vom 13.08.2013, 85 S 177/12 WEG