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WEG-Recht

26.03.2014

Krimineller Verwalter: Was muss sich Wohnungseigentümergemeinschaft zurechnen lassen?

Wer einen Anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, muss sich das Wissen des Anderen zurechnen lassen.

BGH, Urteil vom 23.01.2014, III ZR 436/12