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Privates Baurecht und Immobilienrecht

15.11.2013

Klausel ?Abnahme durch Erst-Verwalter? im Bauträgervertrag unwirksam.

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 307(1)1 BGB unwirksam.

BGH, Beschluss vom 12.09.2013, VII ZR 308/12