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Privates Baurecht und Immobilienrecht

18.11.2013

Wohnflächenberechnung ist keine Beschaffenheitsvereinbarung.

In der Übergabe einer Wohnflächenberechnung einer Eigentumswohnung liegt, wenn keine weiteren Umstände bzw. Erklärungen hinzukommen, keine Beschaffenheitsvereinbarung. Dies stellt dann lediglich eine Wissenserklärung dar.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2013, 1 U 377/12