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Privates Baurecht und Immobilienrecht

19.11.2013

Immobilienkaufvertrag: Arglistige Täuschung durch Angaben ins Blaue hinein.

1. Wenn ein Verkäufer eine Grundstückseigenschaft durch einen Makler besonders herausstellen lässt, muss er sich hierfür eine gesicherte Erkenntnisgrundlage verschaffen.

2. Von einem einzelnen “Eulenschild” kann nicht zuverlässig auf den Grenzverlauf eines Naturschutzgebiets geschlossen werden.

3. Ein Verkäufer, der lediglich auf Grundlage eines einzelnen Schildes Angaben zur Lage des Grundstücks in Bezug auf das Naturschutzgebiet macht, gibt Erklärungen ins Blaue hinein ab, wenn er nicht offenlegt, sich insoweit nicht näher erkundigt zu haben.

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2013, 5 U 50/12