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1. Auch bei einer wirtschaftlichen Verselbstständigung von Tiefgaragenplätzen ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfolgung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums befugt.
2. Ohne eine besondere vertragliche Vereinbarung ist der Bauträger nicht verpflichtet, einen gesonderten Nachweis darüber zu führen, dass er den geschuldeten Bauzustand erreicht hat.
OLG München, Urteil vom 14.05.2013, 9 U 2517/12 Bau