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Mietrecht, Pachtrecht, Leasingrecht

10.04.2015

Keine Haustiere im Aufzug.

1. Enthält eine Hausordnung kein generelles Haustierhaltungsverbot, sondern lediglich eine Einschränkung dahingehend, dass die gehaltenen Tiere nicht den Aufzug, sondern daraus folgend lediglich das Treppenhaus nutzen dürfen, wird der wesentliche Inhalt der Nutzung von Wohneigentum nicht in sittenwidriger und damit in einer die Nichtigkeit des Beschlusses nach sich ziehenden Weise eingeschränkt.

2. Mietrechtliche Vorgaben wirken sich nicht auf den eigentumsrechtlichen Unterlassungsanspruch aus. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander werden dadurch weder erweitert noch beschränkt, dass der auf Unterlassung in Anspruch genommene Wohnungseigentümer mietvertraglich gebunden ist. Insbesondere kann von einer unmöglichen Leistung keine Rede sein.

LG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2013, 5 S 43/13