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Mietrecht, Pachtrecht, Leasingrecht

10.04.2015

Videoüberwachung des eigenen Sondernutzungsbereichs zulässig.

Eine eingeschränkte Videoüberwachung, bezogen auf den eigenen Sondernutzungsbereich, ohne dass andere Eigentümer in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden, ist zulässig.

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 09.01.2013, 539 C 7/12