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Mietrecht, Pachtrecht, Leasingrecht

14.04.2015

Versorgungsanschlüsse muss der Vermieter zur Verfügung stellen.

Dem Mieter von Gewerberäumen steht gegen den Eigentümer eines Nachbargrundstücks ein Anspruch auf Nutzung der diesem Grundstück dienenden Versorgungsanschlüsse zum Zwecke der Versorgung der Gewerberäume mit Wasser und Strom nicht zu.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2014, 12 U 170/13