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AG Aachen, Urteil vom 10.08.2011 – 109 C 128/09
1. Ein Vermieter ist nicht berechtigt, zu Lasten des den Beitrag letztlich zahlenden Mieters einen überteuerten Gebäudeversicherungsvertrag abzuschließen.
2. Der Mieter ist zur entsprechenden Kürzung der Nebenkostenabrechnung berechtigt.