
Mietrecht Düsseldorf
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Folgende Kündigungsgründe sind anerkannt:
Beispiele: Beschädigungen, Verkommenlassen, übermäßige oder nicht artgerechte Tierhaltung, Cannabisanbau, der über den Eigenkonsum hinausgeht, unterlassener Schönheitsreparaturen, Strafanzeigen oder Beleidigungen gegenüber dem Vermieter, Zahlungsrückstände, Nichtzahlung der Kaution, und ähnliches.
Die Grenzen des Eigenbedarfs sind erst überschritten
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Mieter kann sich dabei auf bloße Vermutungen beschränken, sofern sie nicht nur "ins Blaue hinein" erfolgen. Das Gericht muss dem Vorbringen bei Entscheidungserheblichkeit nachgehen.
LG Berlin, Urteil vom 21.11.2018 - 65 S 142/18
Voraussetzung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht nur der Eigennutzungswusnsch des Vermieters. Dieser muss auch darlegen und nötigenfalls beweisen, dass auch ein hinreichendes Nutzungsinteresse und ein nicht übermäßiger Bedarf bestehen.
Der Mieter hat einen Anspruch auf sorgfältige Überprüfung der Fachgerichte, ob der Eigenbedarf des Vermieters von ernsthaften, vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen wird. Da sich der Eigennutzungswunsch auf innere Tatsachen bezieht und der Mieter hierüber nur mutmaßen kann, muss ihm gestattet sein, sich auf ein einfaches Bestreiten zu beschränken. Dies findet erst dort seine Grenze, wo es sich um Mutmaßungen "ins Blaue hinein" handelt.
Die Vorschriften über die Mieterhöhung und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum gelten nicht für Mietverhältnisse über