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Gewerberaummiete

Der Praxis-Mietvertrag

Auch für alle anderen Heilberufe

So gehen Sie vor

  1. Unterzeichnen Sie nie einen Gewerbemietvertrag, ohne diesen sorgfältig geprüft zu haben.
  2. Bestehen Sie auf eindeutigen zweifelsfreien Formulierungen und lassen Sie den Mietvertrag bei unklarer Wortwahl anwaltlich prüfen.
  3. Kontrollieren Sie, wann die Parteien frühestens den Vertrag wieder kündigen können.
  4. Überprüfen Sie die vom Vertrag umfassten Räume.
  5. Lesen Sie sorgfältig die Klauseln zur Erhöhung der Miete, zum Verwendungszweck und zu den Pflichten des Mieters.

Worauf sollten Sie bei der Laufzeit achten?

In Gewerbemietverträgen können die Parteien die Kündigungsmöglichkeiten des Mietvertrages erheblich einschränken. Gewerbliche Mietverhältnisse mit einer festen Laufzeit, zum Beispiel von 10 Jahren, sind möglich, ohne dass der Mieter oder Vermieter diese vorher kündigen kann.

Der Grund hierfür ist, dass kein Kündigungsschutz besteht und der Mieter vor Einzug meistens erhebliche Investitionen auf die Mietsache tätigt. Der Mieter wird so vor Verlust seiner Investition geschützt.

Andererseits besteht dann aber auch nicht die Möglichkeit für den Mieter, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen, z.B. weil die erwarteten Gesetze ausbleiben.

Warum sollten Sie die Schriftform beachten?

Wenn Gewerbemietverträge länger als für ein Jahr geschlossen werden, ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Schriftform heißt schriftlich auf Papier und von den Parteien original unterschrieben.

Genügt der Gewerbemietvertrag nicht der Schriftform, kann jede Partei den Mietvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist läuft dann nur bis zum Ende des nächsten Quartals.

Der Fehler passiert häufig bei Vertragsänderungen, wenn diese nur mündlich erfolgen. Diese müssen immer als schriftliche Vertragsänderungen erfolgen, die mit dem Vertrag verbunden werden müssen. Andernfalls kann ein Schriftformmangel entstehen.

Essenzielle Angaben genau prüfen

Überprüfen Sie die Angaben zur Mietsache und zu den Mieterhöhungen im gewerblichen Mietvertrag genau. Beachten Sie dabei insbesondere folgende Klauseln:

  • Korrekte Angabe aller vermieteten Flächen und Einrichtungen.
  • Regelung des Vertragszwecks; Behördliche Genehmigungen muss der Vermieter einholen!
  • Regelung der Mieterhöhung.
  • Umlagefähigkeit von Betriebskosten.
  • Mögliche Vereinbarung zur Zahlung der Umsatzsteuer.
  • Kündigungsgründe können frei vereinbart werden.
  • Zustand der Mietsache bei Ein- und Auszug.