In Gewerbemietverträgen können die Parteien die Kündigungsmöglichkeiten des Mietvertrages erheblich einschränken. Gewerbliche Mietverhältnisse mit einer festen Laufzeit, zum Beispiel von 10 Jahren, sind möglich, ohne dass der Mieter oder Vermieter diese vorher kündigen kann.
Der Grund hierfür ist, dass kein Kündigungsschutz besteht und der Mieter vor Einzug meistens erhebliche Investitionen auf die Mietsache tätigt. Der Mieter wird so vor Verlust seiner Investition geschützt.
Andererseits besteht dann aber auch nicht die Möglichkeit für den Mieter, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen, z.B. weil die erwarteten Gesetze ausbleiben.