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Spezialist für Kündigung und Räumung

Fachanwalt Rath ist Spezialist für Kündigung, Eigenbedarf und Räumung. Was ist Eigenbedarf? Wann berechtigt die fehlende Zahlung der Miete zur Kündigung? Muss der Vermieter abmahnen? Welche Kündigungsgründe gibt es noch?

Empfehlung auf www.Eigenbedarfskuendigung.com

Kooperationspartner in Düsseldorf

In Berlin hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. das Portal

https://www.eigenbedarfskuendigung.com/

ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine umfassende Informationsplattform zu schaffen, über die sich Interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Thema Mietrecht informieren können.

Rechtsanwalt Rath ist für Düsseldorf Kooperationspartner und wird als Anwalt empfohlen: (Link hier klicken).

Die Seite des Journalistenverbandes ist empfehlenswert und informiert ausführlich zu Rechtsfragen rund um eine Eigenbedarfskündigung.

Die Kündigung des Mietvertrags

  1. Das Recht zur ordentlichen Kündigung kann bei Mietverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss, der über ein Jahr hinaus geht, bedarf der Schriftform.
  2. Der Ausschluss des Kündigungsrechts muss für beide Seiten vereinbart werden.
  3. Die Höchstdauer des formularmäßig zulässigen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung beträgt vier Jahre.
  4. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
  5. Die Kündigung ist bedingungsfeindlich.
  6. Nur die Kündigung bei Mietverhältnissen über Wohnraum bedarf der Schriftform.
  7. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberaum muss nicht begründet sein.
  8. Sofern ein Mietverhältnis über Wohnraum Kündigungsschutz nach dem Gesetz genießt, muss sowohl die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung begründet werden.

Vor einer Kündigung muss der Mieter abgemahnt werden, wenn ...

... der Mieter fortgesetzt unzuverlässig die Miete zahlt und der Vermieter unpünktliche und rückständige Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum hinnimmt. Das gilt sowohl für die fristlose als auch für die ordentliche Kündigung des Mietvertrags.

Unter einer Abmahnung ist ein Schreiben zu verstehen, in dem der Mieter aufgefordert wird, sein pflichtwidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen. Es muss mit dem unmissverständlichen Hinweis verbunden sein, dass dem Mieter bei erneuten Vertragsverstößen Konsequenzen drohen.

LG Berlin, Urteil vom 06.12.2011, 63 S 178/11